Ähnliche Artikel
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
- Arbeitgeber fordert Fortbildungskosten nach Kündigung zurück
- Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine
- BFH: Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
- Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung
- Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen
- Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
- Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten
- Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
Kanzlei-Blog
Geldgeschenke und Freibeträge
Wer einen größeren Geldbetrag verschenkt oder geschenkt bekommt, muss dieses Geschenk innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, behandeln die Ämter ganz unterschiedlich, allerdings stellen 20.000 EUR einen Richtwert dar, ab dem die Schenkung gemeldet werden sollte.
Eltern können ihren Kindern oder Stiefkindern grundsätzlich jeweils bis zu 400.000 EUR steuerfrei schenken, Ehepaare können sich jeweils sogar bis 500.000 EUR schenken. Großeltern schenken den Enkelkindern bis zu 200.000 EUR steuerfrei.
Die steuerlichen Freibeträge können alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.